Klasse M


Fahrzeugart:   Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
Hubraum:   nicht mehr als 50 ccm
Nennleistung:   2 - 3 KW
Mindestalter:   16 Jahre
Erwerb:   direkt
Befristung:   keine
Einschränkung:   für 16 - 17 jährige gilt eine bb.HG von 25 km/h
alte Führerscheinklasse:   4